Wir bewerten das nicht.Wir zeigen die Dokumente.

Jeder kann sich selbst ein Bild machen, was er davon hält.

Im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung in einer namhaften Zeitung vom 01.07.2025 wurde vom Bürgermeister Obinger Folgendes behauptet, nachdem der Obmann des BSK 1933, Sepp Reiter, darauf hingewiesen hatte, dass sich im Entwurf der neuen Benutzungsvereinbarung der Stadtgemeinde für die Umkleidekabinen aus Sicht des BSK 1933 „absurde“ Passagen befunden hätten – unter anderem eine Regelung, wonach Sportler bei Meisterschaftsspielen die Umkleidekabinen nicht mit Fußballschuhen betreten dürften und Verstöße mit € 500,- sanktioniert würden.

Quelle: SN, 01.07.2025

Diese Darstellung wurde vom Bürgermeister damals öffentlich als „bewusst falsche Behauptung“ bezeichnet. Wörtlich wurde erklärt:

„Solche Verdrehungen sind ein Grund, warum es nicht mehr gemeinsam geht.“

Nun machen Sie sich bitte selbst ein Bild:

Nachstehend zeigen wir den relevanten Auszug aus dem damals dem BSK 1933 vorgelegten Benutzungsvertrag:

Rechtlich klar eingeordnet bedeutet dieser Vertragspassus im Umkehrschluss: Vor dem Spiel war das Betreten der Kabinen mit Fußballschuhen klar untersagt.

Genau auf diesen Umstand hat der BSK 1933 damals hingewiesen und den Amtsdirektor ausdrücklich ersucht, diese Passage aus dem Vertragsentwurf zu entfernen. Dies wurde jedoch abgelehnt.

Man möge sich das praktisch vorstellen:

Ein Derby mit St. Johann. Ein Schlagerspiel gegen Austria Salzburg oder Wacker Innsbruck in Bischofshofen:

Spieler hätten bei Ankunft vor der Kabine ihre Fußballschuhe stehen lassen müssen, um zum Umziehen und zur Vorbesprechung zu gehen. Danach mit Socken hinaus, Schuhe anziehen, zum Aufwärmen – nach dem Aufwärmen wieder Fussballschuhe ausziehen, erneut in die Kabine, eine finale Motivationsansprache in der Kabine – und anschließend wieder hinaus, Fuesballschuhe anziehen und fertig machen zum Einmarsch der Teams.

Dasselbe hätte laut diesem Vertragspassus übrigens auch für Schiedsrichter gegolten.

Wie unser Obmann des BSK 1933 damals bereits öffentlich sagte und für jeden, der nur irgendetwas mit der Realität des Fußballs zu tun hat:
Schlichtweg absurd.

Und falls das nicht so umgesetzt worden wäre, hätten die „Ehrenamtlichen“, die den Vertrag als Vorstand ja gezeichnet hätten, € 500 Pönale, laut Paragraph 3, 5., bezahlt.

Was für uns jedoch noch wesentlich befremdlicher wirkt:

Der Bürgermeister warf dem BSK 1933 und seinen Führungspersonen öffentlich „Verdrehungen“ vor, obwohl die dokumentierten Vertragsstellen ein eindeutiges Bild zeigen.

Die Fakten lagen somit bereits damals am Tisch.

Jeder kann sich daher nunmehr selbst ein Bild machen, wer hier Tatsachen verdreht hat – und wer öffentlich etwas als „bewusst falsche Behauptung“ dargestellt hat, das sich im tatsächlichen Vertragsentwurf eindeutig wiederfindet.

Unsere Frage ist daher eine grundsätzliche:

Ist jemand, der sich öffentlich in dieser Form äußert und einer Seite „Verdrehungen“ vorwirft, obwohl die dokumentierten Fakten vorliegen, wenige Monate später tatsächlich noch unvoreingenommen in der Lage, Konzepte zu vergleichen, Sachverhalte objektiv zu bewerten und darüber abzustimmen, wer einen Benutzungsvertrag für eine öffentliche Sportanlage erhalten soll?

Oder ist eine solche Person dadurch bereits klar befangen?

Diese Frage beantworten nicht wir.

Das sollten nunmehr bald unabhängige Spezialisten beurteilen.

Dokumentiert. Nicht interpretiert.

BSK 1933.
Für Fairness und Transparenz.
So viel mehr als ein Club.