FAKTENCHECK

In der entscheidenden Phase rund um die Vergabe der Sportanlage wurde seitens des BSK im Rahmen der „Fragen der Bürger“ eine mögliche Koexistenzlösung (zwei Klubs benutzen dieselbe Sportanlage) vorgeschlagen.

➡️ Ebenfalls zu Wort meldete sich im Rahmen dieser Befragung eine anwesende Privatperson und stellte sich als „Georg Feige, SFV-Vorstand“, vor. Er informierte die Mandatare darüber, dass eine Doppelnutzung der Sportplätze durch zwei Vereine laut Verbandsstatut nicht möglich und deshalb ausgeschlossen sei. (Darstellung gemäß Wahrnehmung von Anwesenden.)

➡️ Der Ordnung halber sei festgehalten, dass Georg Feige zwar dem SFV-Vorstand angehört, jedoch für diesen konkreten Prozess NICHT seitens des Salzburger Fußballverbandes mandatiert war.

➡️ Diese Aussage wurde nicht nur in der finalen Sitzung unmittelbar vor der Abstimmung, sondern bereits in der vorangegangenen Sitzung in gleicher Form eingebracht und von mehreren Anwesenden so wahrgenommen.
➡️ Die zugrunde liegende Aussage wurde laut Auskunft des Salzburger Fußballverbandes nachträglich als NICHT KORREKT dargestellt.

🧩 ZUR KOEXISTENZ-IDEE

➡️ BSK 1933 hat die Koexistenzlösung wiederum in der zweiten Sitzung unmittelbar vor der Abstimmung im Rahmen der „Fragen der Bürger“ erneut vorgeschlagen (wie auch zuvor in einem separaten Brief an jeden Mandatar) und gebeten, zur Abstimmung zu bringen, da sie im bestmöglichen Interesse eines erweiterten Angebots für Kinder und Jugendliche in Bischofshofen gewesen wäre.

➡️ Erneut meldete sich die anwesende Privatperson Georg Feige zu Wort und wiederholte nach Wahrnehmung von Anwesenden seine Aussage, wonach eine Doppelnutzung laut Verbandsstatut unzulässig sei.
➡️ Auch diese Aussage wurde laut Auskunft des Salzburger Fußballverbandes als nicht korrekt dargestellt.

🗣️ O-TON

Ein anwesender Trainer eines anderen Vereins, Josef Haslwanter (USV Großarl), der bei der ersten Sitzung vor Ort war, schildert:

„Ich wollte bereits bei der ersten Sitzung vor Ort nach der getätigten Aussage mit einer Wortmeldung richtigstellen, wurde aber nicht mehr zugelassen, da keine weiteren Wortmeldungen vorgesehen waren.
Ich habe danach beim Rechtsreferenten des SFV nachgefragt.
Es gibt keine solche Bestimmung.“

(Wiedergabe eines persönlichen Berichts.)

❗️ ZENTRALE FRAGE

Wurde die Entscheidungsgrundlage – und damit die bestmögliche Entscheidung der Mandatare im Sinne der Kinder und Jugendlichen – dadurch beeinflusst?

➡️ Eine mögliche Lösung wurde dadurch nach Wahrnehmung des BSK nicht mehr weiter behandelt und kam nicht zur Abstimmung.

➡️ Unabhängig davon, dass im Nachhinein argumentiert wird, dass eine Zwei-Klub-Lösung ohnehin nicht in Frage gekommen wäre:

➡️ Das Wissen um die tatsächliche Möglichkeit dieser Option wäre geeignet gewesen, eine sachliche Diskussion zu führen und die Einschätzung der Mandatare maßgeblich zu prägen.

➡️ Gerade vor dem Hintergrund ist einmal festzuhalten, dass Mandatare verpflichtet sind, im öffentlichen Interesse zu entscheiden und die Verwendung öffentlicher Mittel verantwortungsvoll zu beurteilen. Insbesondere stellt sich aus Sicht des BSK die Frage, ob diese Entscheidung dadurch überhaupt im besten Sinne der Gemeinschaft getroffen werden konnte.

⚖️ RECHTLICHE EINORDNUNG

Ob es sich hierbei um einen Formfehler im Entscheidungsprozess handelt, wird von den zuständigen Stellen zu beurteilen sein.

⚠️ FRAGWÜRDIG

Der BSK 1933 hat sich in weiterer Folge an den Salzburger Fußballverband gewandt und um Klärung ersucht.

➡️ Nach Rückmeldung aus dem Verband wurde dem BSK kommuniziert, dass Georg Feige gegenüber dem Verband angegeben hat, die betreffende Aussage nicht getätigt zu haben.

➡️ Damit stehen eine von mehreren Anwesenden wahrgenommene Darstellung und eine nachträgliche gegenteilige Darstellung einander gegenüber.

➡️ Dieser Umstand wird seitens des BSK als brisant bewertet und wirft Fragen zur Entscheidungsgrundlage auf.

🧠 FAZIT

Jeder kann sich auf Basis dieser Informationen selbst ein Bild machen,
wie das alles abgelaufen ist und auf welcher Grundlage so entschieden wurde.*

🔒 HINWEIS

Die dargestellten Inhalte basieren auf Wahrnehmungen von Anwesenden sowie auf Auskünften des Salzburger Fußballverbandes